Diese Zuständigkeiten haben sich im Zuge der Fusion mit dem Amt Itzstedt zum Teil gravierend verändert. Bitte erfragen Sie im Einzelfall Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in der Amtsverwaltung Itzstedt unter der Tel. Nr. 04535 / 509-0, oder im
Bürgerbüro Tangstedt: Montag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Tel. Nr. 04109 / 51-22.
Leistungen des Bürgerbüros und die benötigen Unterlagen |
Anmeldung
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- Ausweisdokumente, Geburts- / Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde
- bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der/des Erziehungsberechtigten
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Abmeldung
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- nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland und bei Aufgabe einer Nebenwohnung
- Ausweisdokumente
- bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
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Ummeldung
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- Ausweisdokumente
- bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
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Führungszeugnis
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- Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
- Ausweisdokument (auch vom Bevollmächtigten)
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister
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- Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
- Ausweisdokument (auch vom Bevollmächtigten)
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Meldebescheinigung /
Aufenthaltsbescheinigung
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- Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
- Ausweisdokument
(auch vom Bevollmächtigten)
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Melderegisterauskunft
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- jeweils schriftlicher Antrag
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Personalausweis
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- Antragsstellung persönlich
- letzte Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
- je 1 aktuelles biometrisches Passbild (heller Hintergrund)
- letzter Personalausweis (bei Namensänderung z. B. Eheschliessung, Scheidung, Verwittwung) oder amtliches Dokument mit Passbild (bei Verlust)
- für Personen unter 16 Jahren: Vollmacht und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
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Reisepass
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- Antragsstellung persönlich
- letzte Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
- für Personen unter 18 Jahren: Vollmacht und Ausweise der/des Erziehungsberechtigten
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maschinenlesbarer
vorläufiger
Reisepass
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- Unterlagen wie beim Reisepass
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Expresspass
(Reisepass in 72 Stunden)
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- Unterlagen wie beim Reisepass
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maschinenlesbarer
Kinderreisepass
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- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
- 1 biometrietaugliches Foto
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Sonstiges: |
- Abholen von Ausweisdokumenten (die auch im Bürgerbüro beantragt worden sind)
- Führerscheinumschreibung
- Anträge Führerscheinneu- und -wiedererteilung
- Antrag Internationaler Führerschein
- Ausstellung und Änderung Lohnsteuerkarten
- Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen
- Steuerliche Lebensbescheinigungen
- Beglaubigungen
- Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
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Für die neuen biometrischen Ausweisdokumente (auch Führerscheine) sind besondere Fotos erforderlich. Welchen Kriterien diese Fotos entsprechen müssen, können Sie auf der Homepage der Bundesdruckerei erfahren. Klicken Sie hier und Sie werden automatisch dorthin weitergeleitet!KFZ- und Motorrad-Abmeldungen sind nur noch im Kreis Stormarn möglich. Die Anschrift lautet: Kfz-Zulassungsstelle, Rögen 36 – 38, Gebäude: G, EG, Raum G1, Tel.: 04531/89 02 10, Fax: 04531/8 20 71, E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de
Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle, Gebäude: G, EG, Raum G7, Tel.: 04531/89 02 20, Fax: 04531/160 19 63, E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de |